Fahrtkostenförderung für Schulausflüge in NRW

Spartipp: Fahrtkostenförderung prüfen

Für ausgewählte Kultur- und Museumsziele können Schulen und Kindertageseinrichtungen möglicherweise Fahrtkosten über die Mobilitätsfonds von LWL oder LVR fördern lassen. IBS Busreisen erstellt dafür auf Anfrage das passende Busangebot.

Aktueller Stand vom 22. August 2026

LWL: Das Budget für 2026 ist ausgeschöpft; neue Anträge sind derzeit nicht möglich.

LVR: Bewilligungen erfolgen ausschließlich im Rahmen des jeweils verfügbaren Budgets.

Welche Förderung kommt infrage?

LWL-Mobilitätsfonds

Das Angebot richtet sich an Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten mit Sitz im Verbandsgebiet Westfalen-Lippe. Gefördert werden können Fahrtkosten zu teilnehmenden LWL-Museen, ausgewählten Erinnerungsorten sowie bestimmten LVR- und Partnermuseen.

  • Der Antrag muss vor Fahrtantritt gestellt und genehmigt werden.
  • Für einen gemieteten Reisebus sind grundsätzlich drei Angebote inklusive Mehrwertsteuer einzuholen.
  • Personenzahl und Begleitpersonen müssen zum Antrag passen.

Aktuelle Informationen beim LWL prüfen

LVR-Mobilitätsfonds

Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten im Verbandsgebiet Rheinland können Fahrtkosten zu teilnehmenden LVR- und Partnermuseen sowie zu bestimmten LWL-Zielen beantragen. Reisebuskosten kommen insbesondere infrage, wenn das Ziel mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwer erreichbar ist.

  • Die Beantragung erfolgt durch die Bildungseinrichtung.
  • Die Bewilligung ist vom verfügbaren Jahresbudget abhängig.
  • Führungen, Programme und Eintrittskosten werden nicht automatisch übernommen.

Aktuelle Hinweise und FAQ beim LVR prüfen

So gehen Schulen am besten vor

  1. Kulturziel und Besuchstermin auswählen: Zunächst den Termin direkt mit dem teilnehmenden Museum oder Erinnerungsort abstimmen.
  2. Förderbedingungen prüfen: Entscheidend sind der Sitz der Einrichtung, das ausgewählte Ziel und der aktuell verfügbare Förderetat.
  3. Busangebot anfordern: Termin, Abfahrtsort, Teilnehmerzahl, Begleitpersonen und Ziel an IBS senden.
  4. Antrag rechtzeitig stellen: Die Bildungseinrichtung beantragt die Förderung selbst beim zuständigen Landschaftsverband.
  5. Bewilligung abwarten: Erst nach der Förderzusage und der Beauftragung wird die Fahrt verbindlich eingeplant.

Was IBS Busreisen übernimmt

  • individuelle Kalkulation für die gewünschte Schul- oder Kitafahrt
  • übersichtliches Busangebot mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
  • passende Busgröße entsprechend der gemeldeten Personenzahl
  • Abstimmung von Abfahrtsort, Fahrtzeiten, Pausen und Rückfahrt
  • zuverlässige Durchführung nach verbindlicher Beauftragung

Beispiele für teilnehmende Kulturziele

Je nach Verbandsgebiet und aktueller Förderliste kommen beispielsweise die Zeche Zollern in Dortmund, das Schiffshebewerk Henrichenburg in Waltrop, die Zeche Hannover in Bochum, die Henrichshütte in Hattingen, die Zeche Nachtigall in Witten, das LWL-Museum für Archäologie und Kultur in Herne oder LWL-Museen in Münster infrage. Maßgeblich ist immer die aktuelle Liste des zuständigen Mobilitätsfonds.

Busangebot für den Förderantrag anfordern

Nennen Sie uns Schule oder Einrichtung, Termin, Teilnehmerzahl, Abfahrtsort und gewünschtes Kulturziel. Wir erstellen ein unverbindliches Busangebot auf Grundlage Ihrer Angaben.

Busangebot anfordern02363 3988260 anrufen

Wichtiger Hinweis: IBS Busreisen ist weder Bewilligungsstelle noch Förderberater und kann keine Kostenübernahme zusagen. Förderfähigkeit, Fristen, Zielauswahl und einzureichende Unterlagen müssen von der antragstellenden Einrichtung direkt beim LWL beziehungsweise LVR geprüft werden.

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